BTI DEBTI8256/19-1
Description of goods
Kuliergewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 150 cm, - aus buntgewirkten Kuliergewirken (melierte Garne; somit keine Ware der Unterposition 6006 22) aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - zur Herstellung von Oberbekleidung bestimmt. "Gewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6005, aus Baumwolle, buntgewirkt"