BTI DEBTI9544/22-1
Description of goods
Warenzusammenstellung, im wesentlichen bestehend aus zwei unbemannten Luftfahrzeugen, einer Bodenkontrollstation, Ladegeräten und einer externen Antenne, sog. luftgestütztes Aufklärungs- und Überwachungssystem, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam verpackt in einem Etui), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (Betrieb von Drohnen), - zwei unbemannte Luftfahrzeuge, sog. Drohnen (NUAV = Nano Unmanned Air Vehicles): - - jeweils bestehend aus einem Hauptrotor und einem Heckrotor (konventionelle Hubschrauberkonfiguration), einem Rumpf mit integriertem Funk- und Avionik-Modul, einer Antenne und einem Akkumulator zum elektrischen Betrieb, - - eine Drohne ausgerüstet mit einer Kamera in einer sog. Tageslichtversion, - - die andere Drohne ausgerüstet mit einer Wärmebild-Kamera als sog. Tag/Nacht- Thermalversion, - - in den Abmessungen (L x B x H): ca. 168 mm x 22 mm x 36 mm, - - jeweils mit einem Gewicht von 33 g, - - keine Einreihung in die Unterposition 8806 2110, da sich die Luftfahrzeuge als Hubschrauber und nicht als Multikopter darstellen, - Bodenkontrollstation (GCS = ground control system) bestehend aus: - - aus einer Basisstation, - - - mit einer Hauptrecheneinheit, - - - mit zwei Fächern zur Unterbringung zweier Drohnen, - - - mit einem Ethernet-Anschluss und Anschlüssen für einen Controller, ein Display und eine Stromversorgung, - - - in den Abmessungen (L x B x H): ca. 200 mm x 86 mm x 50 mm, - - einem Einhand-Controller (Steuereinheit), - - - mit Tastatur, - - - mit einem internen Globalen Satelliten-Navigationssystem (GNSS = Global Navigation Satellite System), - - - mit einer internen Datenlink-Antenne, - - einem 7-Zoll-Display, - - - in den Abmessungen (L x B x H): ca. 206 mm x 120 mm x 24 mm, - - zur Fernsteuerung der Drohnen im Rahmen von Aufklärungs- und Überwachungsmaßnahmen, - Ladegeräte (12/24V und 110/240V), - externe Antenne: - - mit Verlängerungskabel, - in Bezug auf die Verwendung bestimmen die unbemannten Luftfahrzeuge den Charakter der Warenzusammenstellung. "Unbemannte Luftfahrzeuge, nicht zur Beförderung von Passagieren bestimmt, ausschließlich für den ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger, keine Multicopter"
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