BTI DEBTIHH/48376/DE-6
Description of goods
Es handelt sich um ein ähnliches Behältnis, sog. Hülle - zylinderförmig, mit einer Länge von ca. 29 cm und einem Durchmesser von ca. 13 cm, - mit einer Außenseite vollständig aus Spinnstoffen (Gewebe und durchbrochen gearbeitete Gewirke), - durch ein eingenähtes Bodenteil dreidimensional gearbeitet, - am oberen Rand durch einen Kordelzug mit Kordelstopper zu verengen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - aufgrund der Verschlussvorrichtung und des ausgearbeiteten Bodenteils keine Ware der Position 6307. Das Spinnstoffbehältnis ist gemeinsam mit einer Yogamatte (EB.-Nr. 48376/2019/1), zwei sog. Yoga-Blöcken (EB.-Nr. 48376/2019/2), einem Handtuch (EB.-Nr. 48376/2019/3), einem Yogagurt (EB.-Nr. 48376/2019/4) und einem Yogatuch (EB.-Nr. 48376/2019/5) in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Die einzelnen Bestandteile (hier: Spinnstoffbehältnis) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen (HS) 4202 11 bis 4202 39 genannte, mit Außenseite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition (KN) 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet" eingereiht.