Angaben des Antragstellers: Trittschutz für Pedale von Transportgeräten
Nach den Untersuchungen liegt eine Ware aus Weichkautschuk vor.
Einreihungsbegründung
Der Trittschutz besteht aus Weichkautschuk. Die Ware wird für Pedale von Fahrzeugen (Transportgeräten) verwendet.
Rechtsvorschriften:
AV 1 und AV 6
Anm 1 Kap 40; Anm 1 a) ABS XVI; Anm 2 a) ABS XVII
Erläuterungen:
ErlKN Pos 4016 (HS) RZ 01.0, RZ 02.0 und RZ 12.0