BTI DEHH/1803/08-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um getrocknete Zimtstangen und Zimtrindenstücke von Pflanzen der Art Cinnamomum kotoense. Die in einem Polybeutel aufgemachten Zimtstücke sind mit Orangenscheiben und Sternanis Bestandteil einer Verkaufszusammenstellung, die sich nicht als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der AV 3 b) des EZT darstellt. Die beabsichtigte Verwendung als Dekorationsartikel steht der Einreihung nicht entgegen.