DE7159/14-1Abgelaufen
0202.30.90.90
DE-25. Juni 2014→24. Juni 2020
Nach den Angaben des Antragstellerin handelt es sich um gefrorenes, vakuumiertes Fleisch ohne Knochen von Rindern, das aus Japan eingeführt wird. Es handelt sich zolltarifrechtlich nicht um Fleisch von sogenannter "hoher Qualität". Die Ware ist nicht zur Verarbeitung bestimmt.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fleisch von Rindern, gefroren, ohne Knochen, anderes als Vorderviertel oder "quartiers compenses", anderes als "crops", "chucks and blades" oder "briskets", anderes als Fleisch von hoher Qualität, anderes als Büffelfleisch, nicht zur Verarbeitung".