DE19039/10-1Abgelaufen
0508.00.00.00
DE-11. Nov. 2010→31. März 2012
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein Dekorations-Set, bestehend aus
- 2 Schneckengehäusen der Art Volema cochlidium, die lediglich ausgekocht und poliert wurden (Position 0508)
- 15 Schneckengehäusen der Art Babylonia spirata, die lediglich ausgekocht und poliert wurden (Position 0508)
- 1 Kugel bestehend aus miteinander verwundenen, pflanzlichen Flechtstoffen
(augenscheinlich dünne, biegsame, nicht verästelte Zweige) mit einem Durchmesser von ca. 5 cm (Position 4602)
- 1 getrockneten, runden Frucht der Art Aegle marmelos mit einem Durchmesser von ca. 6 cm, die nicht zum Verzehr geeignet ist und vom Blumenhandel geliefert wird (Position 0604)
- 2 getrockneten Hülsenfruchtschalen von Pflanzen der Gattung Acacia, die vom Blumenhandel geliefert werden (Position 0604)
- 1 getrockneten, halbierten Fruchtschale der Art Pyrus, die vom Blumenhandel geliefert wird (Position 0604)
- 1 Ziergegenstand in Form eines stilisierten, fünfarmigen Seesterns (keramische Ware, die nach vorheriger Formgebung gebrannt wurde der Position 6913)
Das Dekomaterial ist zusammen in einer klarsichtigen Kunststofftüte abgepackt, die am oberen Ende mittels Raffiabast zusammengebunden wurde.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, deren Charakter nach Umfang und Gewicht durch die Schalen der Weichtiere bestimmt wird.