DEBTI28239/17-8Abgelaufen
0814.00.00.00
DE-12. Feb. 2018→11. Feb. 2021
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um zerkleinerte, getrocknete Orangenschale ohne Zusatzstoffe. Die Orangenschale ist in einem einfachen transparenten, ca. 5 cm langen Röhrchen mit Schraubdeckel verpackt.
Die Orangenschale ist Bestandteil einer in einem Pappkarton verpackten Zusammenstellung, bestehend aus folgenden Waren:
- 2 Glasflaschen, jeweils mit Kunststoffstopfen (Pos. 1),
- 1 Hand-Sieb aus Metall (Pos. 2),
- 1 Trichter aus Metall (Pos 3),
- 5 unterschiedliche "Gewürze" (Wacholder, Kardamom, Anis, Koriander, Orangenschale) in einfachen Röhrchen mit Schraubdeckel (Pos. 4, Pos. 5, Pos. 6, Pos. 7 und diese Position 8 = Orangenschale),
- 2 Aufklebern für die Flaschen (Pos. 9)
und
- 1 Rezeptvorschlag bzw. 8-seitige Anleitung aus Papier (Pos. 10).
Mit dem Set sollen durch Zugabe der enthaltenen "Gewürze" zu klaren, alkoholischen Getränken (nicht im Set enthalten) verschiedene sog. Gin-Getränke angemischt bzw. lediglich aromatisiert werden. Es dient dem Veredeln des Geschmacks eines bereits fertig produzierten Branntweins nach eigenen Wünschen.
Eine Zusammenstellung für Genusszwecke zum Essen oder Trinken, welche Haushaltswaren enthält, stellt sich nicht als eine Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b) dar.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Schalen von Zitrusfrüchten, getrocknet".