DEBTI28239/17-7Abgelaufen
0909.21.00.00
DE-12. Feb. 2018→11. Feb. 2021
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ganze Korinanderfrüchte mit hell-brauner Farbe und einem charakteristischen, aromatischen Geruch, ohne Zusatzstoffe. Der Korinander ist in einem einfachen transparenten, ca. 5 cm langen Röhrchen mit Schraubdeckel verpackt.
Der Koriander ist Bestandteil einer in einem Pappkarton verpackten Zusammenstellung, bestehend aus folgenden Waren:
- 2 Glasflaschen, jeweils mit Kunststoffstopfen (Pos. 1),
- 1 Hand-Sieb aus Metall (Pos. 2),
- 1 Trichter aus Metall (Pos 3),
- 5 unterschiedliche "Gewürze" (Wacholder, Kardamom, Anis, Koriander, Orangenschale) in einfachen Röhrchen mit Schraubdeckel (Pos. 4, Pos. 5, Position 6, diese Pos. 7 = Koriander und Pos. 8),
- 2 Aufklebern für die Flaschen (Pos. 9)
und
- 1 Rezeptvorschlag bzw. 8-seitige Anleitung aus Papier (Pos. 10).
Mit dem Set sollen durch Zugabe der enthaltenen "Gewürze" zu klaren, alkoholischen Getränken (nicht im Set enthalten) verschiedene sog. Gin-Getränke angemischt bzw. lediglich aromatisiert werden. Es dient dem Veredeln des Geschmacks eines bereits fertig produzierten Branntweins nach eigenen Wünschen.
Eine Zusammenstellung für Genusszwecke zum Essen oder Trinken, welche Haushaltswaren enthält, stellt sich nicht als eine Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b) dar.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Korianderfrüchte, weder gemahlen oder sonst zerkleinert".