DEBTI6253/22-1Abgelaufen
0910.91.10.00
DE-4. Apr. 2022→3. Apr. 2025
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben aus der Produktspezifikation und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der als "Gewürztee Curcuma Sun, Art. FB2-12-045" bezeichneten Ware um eine Mischung, bestehend aus Curcuma, Ingwer, Zimt, Kardamom, Pfeffer und Nelken, welche mit Zitronengras, Süssholz und Zitronenschale vermengt sind. Die Komponenten der Mischung sind getrocknet und geschnitten.
Danach handelt es sich um eine Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, die andere Stoffe enthält. Aufgrund der Gewichtsanteile wird der Charakter der Ware durch die Gewürze bestimmt.
Die Gewürzmischung ist in einer Kartonage in zwanzig einzeln verpackten Beuteln mit je 1,8 g für die Abgabe zum Einzelverkauf aufgemacht.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, kein Curry, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".