DEBTI24116/20-1Abgelaufen
1102.90.50.00
DE-15. März 2021→14. März 2024
Antragsangaben: Mehlmischung für Pfannkuchen; Zutaten: Reisstärke, Weizenmehl, Kurkuma.
Beschaffenheit des zur vZTA DE 25244/16-1 vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver, nach Getreidemehl schmeckend; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter Folienbeutel mit weißem Klebeetikett mit Angaben in Deutsch. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Mehlmischung für Pfannkuchen; Zutaten: Reisstärke, Weizenmehl, Kurkuma; Inhalt: 400 g". In dem Folienbeutel befindet sich ein mit "Turmeric" beschrifteter kleiner Folienbeutel mit einem feinen, gelborangefarbenen Pulver.
Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung (Wasserpräparat): überwiegend intakte Reisstärke, teilweise Weizenstärke und vereinzelt intakte Tapiokastärke festgestellt.
Aschegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): 1,6 GHT oder weniger; Stärkegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): mehr als 45 GHT.
Bei der Mischung handelt es sich nach den Beschaffenheitsmerkmalen um eine Mischung aus im Wesentlichen Reismehl und Weizenmehl. Die aus der Mehlmischung und dem Kurkuma bestehende Ware ist als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf anzusehen. Die Mehlmischung bestimmt den Charakter der Ware. Da der Anteil an Reismehl in der Mehlmischung überwiegt, ist die Ware nach der Allgemeinen Vorschrift 3b) als Reismehl in die Codenummer 1102 9050 der KN einzureihen.
Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, anderes, von Reis.