DEBTI52569/20-1Abgelaufen
1202.42.00.00
DE-18. Feb. 2021→17. Feb. 2024
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um geschälte, elfenbeinfarbene ganze Erdnüsse (Arachis hypogaea; Erdnusskerne und Erdnusskernhälften), welche durch eine Hitzebehandlung (Blanchieren) enthäutet wurden. Die Erdnüsse haben keine weitergehende, über die Position 1202 hinausgehende Be- oder Verarbeitung erfahren. Die nicht zur Aussaat bestimmte Ware ist in Säcken mit 25 kg oder Bigbags mit 1000 kg Inhalt verpackt.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, nicht zur Aussaat bestimmt, geschält".