DEBTI7079/24-1Aktiv
1209.99.99.10
DE-8. Apr. 2024→7. Apr. 2027
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um die kleinen, schwarzen, ovalen Samen von Basilikum ohne weitere Zusätze, die zur menschlichen Ernährung verwendet werden. Die Erzeugnisse haben nach den ergänzenden Angaben lediglich Be- oder Verarbeitungen erfahren, durch die die Keimfähigkeit der Samen nicht eingeschränkt wurde.
Die Samen sind in unterschiedlichen Portionsgrößen (Inhalt 200 bis 2000 g) erhältlich und luftdicht in Kunststoffbeuteln verpackt.
Basilikum gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse, sondern als eine krautartige Pflanze, deren Blätter und Blüten (und nicht deren Samen) hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden.
Zolltarifrechtlich handelt es sich bei den Samen um „Samen zur Aussaat, andere als in den TARIC-Codes 1209 1000 00 bis 1209 9991 00 genannt“.