DE1523/12-1Abgelaufen
1212.99.95.00
DE-30. Jan. 2012→31. März 2012
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete, dunkelrote, zerkleinerte Hibiskusblüten (Hibiscus sabdariffa; auch Sabdariff-Eibisch, Sudan-Eibisch, Karkade, Afrikanische Malve) ohne weitere Zusätze.
Die Hibiskusblüten sind zu 2 g in einem Teebeutel und anschließend einzeln blickdicht folienverpackt. 20 Teebeutel sind in einer Pappfaltschachtel mit der Aufschrift "100% Pure Wild Hibiscus Herbal Tea" aufgemacht.
Nach Angaben der Fachliteratur werden Hibiskusblüten hauptsächlich zur Herstellung von Teegemischen und Erfrischungsgetränken verwendet.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine anderweit weder genannte noch inbegriffene pflanzliche Ware, der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, andere als in den Unterpositionen 1212 2000 bis 1212 9941 genannt.