DEBTI18510/20-1Abgelaufen
1701.14.90.00
DE-3. Aug. 2020→2. Aug. 2023
Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Rohrzucker.
Die ursprünglich vorgelegte Warenprobe stellt sich dar als hellbraune, feine Kristalle. Die unveränderte Beschaffenheit wird unterstellt.
Nach den als zutreffend unterstellten Angaben des Antragstellers zum Erzeugnis handelt es sich zolltariflich um Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zum Kapitel 17, der als anderer Rohrzucker (als zur Raffination bestimmt) in die Unterposition 1701 1490 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.