DEBTI39041/19-1Abgelaufen
2005.99.80.29
DE-2. März 2020→1. März 2023
Karotten, anderweitig haltbar gemacht
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getrocknete Karottenscheiben zur Tierfütterung. Herstellung: Die Ware wird gewaschen, blanchiert, geschnitten, gegebenenfalls gezuckert und getrocknet.
Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: orangefarbene, getrocknete, in Scheiben geschnittene, leicht wellige und biegsame Karotten.
Das Blanchieren führt zum Ausschluss aus dem Kapitel 7 der KN.
Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, andere als in den Unterpositionen 2005 1000 bis 2005 9960 der KN genannt, Karotten, andere.