DE8881/17-1Abgelaufen
2008.60.50.10
DE-13. Juli 2017→12. Juli 2020
Sauerkirschen, zubereitet.
Antragsangaben: Sauerkirschen, getrocknet, gesüßt, entsteint. Zutaten: Sauerkirschen, Zucker, Sonnenblumenöl. Zuckerzusatz: 40 % +/- 5 %. Herstellung: gefrorene Kirschen werden nach dem Auftauen in eine Zuckerlösung getaucht und anschließend getrocknet. Abschließend wird Sonnenblumenöl als Trennmittel aufgebracht.
Verpackung: in 10 g-Kartons mit PP-Folie.
Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: ganze, dunkelrote, getrocknete Kirschen, ohne Stein, mit leichtem Glanz. Geschmack: süß, leicht sauer, fruchtig, nach Kirschen.
Alkoholzusatz (gemäß Angabe): nicht enthalten.
Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich Kap 20 i. V. m. der ZAnm 2 a), Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): enthalten.
Die Kirschen wurden einer osmotischen Entwässerung unterzogen. Sie sind somit über das in Kapitel 08 des Zolltarifs inbegriffene Maß hinausgehend zubereitet.
Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Kirschen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg.