DEBTI20758/22-1Aktiv
2008.97.78.11
DE-22. Sept. 2023→21. Sept. 2026
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Trockenfrüchtekugeln, in Aufmachung für den Einzelverkauf.
Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: in einer Klarsichtfolie eingeschweißter Pappträger. Darin fünf, unterschiedliche, einzeln in Papierförmchen verpackte Trockenfruchtkugeln mit nachstehender Beschaffenheit: eine Kugel aus einer Dattel-Feigenmasse, umhüllt mit gehackten, gerösteten Haselnussstückchen (Durchmesser: ca. 2,5 cm; Gewicht: ca. 14,3 g), eine mit einer Mandel gefüllte, getrocknete Aprikose (ca. 3 x 1,2 x 2 cm groß; Gewicht: ca. 4,6 g), eine Kugel aus einer Dattel-Feigenmasse, umhüllt mit gehackten, gerösteten Pistazienstückchen (Durchmesser: ca. 2,5 cm; Gewicht: ca. 14,8 g), eine ca. 2 x 1,5 cm großes, zylinderförmiges Stück aus in einer geleeartigen Masse eingebetteten Walnussstückchen sowie eine Kugel aus einer Dattel-Feigenmasse, umhüllt mit Kokosnussflocken (Durchmesser: ca. 2,5 cm; Gewicht: ca. 12,6 g). Warenaufschrift (mehrsprachig, auszugsweise): „Gefüllte Trockenfrüchtekugeln; Net: 60 g“.
Alkohol (gemäß Angaben): nicht enthalten;
Zuckergehalt i. S. von ZAnm 2 a) Abs1 Kap 20 (abgeleitet aus den Nährwertangaben): mehr als 9 GHT;
Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten.
Es liegt eine Zusammenstellung von Frucht-Nuss-Mischungen vor, die im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b einzureihen ist.
Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Mischungen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, andere, Feigen enthaltend.