DEBTI41301/20-1Abgelaufen
2009.39.19.10
DE-1. Feb. 2021→31. Jan. 2024
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sprühgetrocknetes Limettensaftpulver.
Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: hellgelbes, feines, homogenes, in Wasser vollständig lösliches Pulver, säuerlich, citrisch, leicht herb, leicht süßlich schmeckend.
Brixwert (abgeleitet aus der Warenbeschaffenheit): mehr als 67.
Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann für die Ware als zutreffend unterstellt werden.
Ein Zusatz von Zucker im Sinne der Position 1702 der KN führt nicht zum Ausschuss aus Position 2009 der KN:
Limettensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, in Pulverform, anderer.