DEBTI14574/19-1Abgelaufen
2009.49.30.91
DE-14. Nov. 2019→13. Nov. 2022
Ananassaftkonzentrat
Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Ananassaftkonzentrat zur Herstellung von Fruchtsäften. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht.
Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt.
Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20 (gemäß Angabe): nicht enthalten.
Brixwert (gemäß Angabe): mehr als 20, jedoch weniger als 67.
Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) zu Kap 20: enthalten.
Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Ananassaft, anderer, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer, Ananassaft, nicht in Pulverform, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie.