DE10715/12-1Abgelaufen
2009.89.73.90
DE-24. Mai 2012→31. Dez. 2014
Passionsfruchtsaft.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Passionsfruchtsaft. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht.
Untersuchungsergebnis der zur vZTA DE 19690/10-1 vorgelegten Warenprobe: dunkelgelbe, feinstverteiltes Fruchtfleisch enthaltende Flüssigkeit; Geschmack nach Passionsfrucht, natursüß; Geruch: deutlich wahrnehmbar, arteigen. Der Gehalt an Fruchtfleisch liegt noch in der Größenordnung, die bei einem Passionsfruchtsaft als Fruchttrübe toleriert werden kann.
Brixwert, refraktometrisch: 13,8; Zuckergehalt (ZAnm 2a zum Kapitel 20): 13,1 GHT; zugesetzter Zucker (ZAnm 5a zum Kapitel 20): 0,1 GHT.
Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, anderer als in Pulverform.