DEBTI53665/20-1Abgelaufen
2009.90.59.90
DE-26. Apr. 2021→25. Apr. 2024
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung aus Frucht- und Gemüsesaft mit Zusatz von Fruchtpüree und Ingwersaft, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml-Flasche). Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus diesen Angaben folgt:
Alkohol: nicht enthalten;
Brixwert: 13,7 oder weniger;
Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten.
Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden.
Der Zusatz von Ingwersaft in unvergorenen Gemüse-Fruchtsaftmischungen führt nicht zum Ausschluss aus Position 2009 der KN.
Fruchtsäfte und Gemüsesäfte aus anderen Früchten oder Gemüsen, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, andere, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, andere.