DEB/2114/07-1Abgelaufen
2302.40.90.00
DE-27. Juli 2007→26. Juli 2013
Samenkörner von Reismelde (Quinoa)
Antragsangaben: Quinoa-Getreide-Korn ungeschält (ohne müllereitechnische Aufbereitungsstufe). Erzeugungsprozess: Ernte der Pflanze, Trocknung des kolbenartigen Fruchtstandes, Dreschen, Reinigung (Entfernen von Stroh, Steinen, Staub und Erde), Waschen, Trocknung, manuelle Kornselektion nach Farbe und Größe, Verpackung in 25 kg Säcken.
Kohlenhydratgehalt: mehr als 45 % (als Gehalt an Stärke unterstellt)
Aschegehalt: mehr als 2 %
Äußere Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: helle, einheitlich beige-weißfarbige, annähernd scheibenförmige, als Nüsschen bezeichnete Samen von Chenopodia quinoa (Reismelde) mit Geschmack nach Getreide und leicht nach Erbse, nicht bitter und Geruch nach Getreide und Erbse. Die Samen sind von der Fruchtschale befreit.
Aufgrund der Art des Anbaus und der Verwendung handelt es sich bei Quinoa unbehandelt um eine Pseudocerealie des Kapitels 10 des Zolltarifs. Die Körner wurden zur Entbitterung gewaschen und geschält/poliert. Somit liegen bearbeitete Getreidekörner des Kapitels 11 des Zolltarifs vor; aufgrund des Aschegehalts werden allerdings die Kriterien für eine Einreihung in dieses Kapitel nicht erfüllt. Zolltariflich ist die Ware daher einzureihen als:
Rückstand von anderen Bearbeitungen von anderem Getreide, hier Reismelde (Quinoa).