DEBTI34438/21-1Abgelaufen
2403.19.90.00
DE-19. Apr. 2022→1. Jan. 1900
Nach den Angaben der Antragstellerin, dem Produktdatenblatt sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine speziell zusammengestellte Mischung aus im Wesentlichen, ganz oder teilweise entrippten, dunkelbraunen, unregelmäßig großen, gerissenen Tabakblattteilen, die mit wenigen Tabakrippenstücken vermischt sind. Die Mischung enthält auch expandierte Tabakanteile.
Nach der Methode zur Identifikation von expandiertem Tabak (Verordnung (EWG) Nr. 3311/86 der Kommission vom 29. Oktober 1986) beträgt der Anteil an expandiertem Tabak jedoch lediglich max. 72 %. Insoweit liegt zolltarifrechtlich kein expandierter Tabak vor.
Nach dem Untersuchungsergebnis des durchgeführten Rauchtests für Tabak und Tabakwaren (ErlKN Kap. 24 (KN) RZ 01.0 bis 38.0) handelt es sich um einen ohne weitere industrielle Verarbeitung zum Rauchen geeigneten Tabak.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Anderen verarbeiteten Tabak, Rauchtabak, kein Wasserpfeifentabak, nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger".