DEBTI12481/25-1Aktiv
2404.19.90.00
DE-29. Juli 2025→28. Juli 2028
Nach den Antragsangaben sowie weiterer Angaben handelt es sich um verschiedene, hochkonzentrierte, aromatisierte Flüssigkeiten, die zur Herstellung von gebrauchsfertigen Liquids für eine elektronische Zigarette bestimmt sind (Longfill).
Die Erzeugnisse bestehen je aus einem Kunststofffläschchen mit Dosierspitze und Schraubdeckel, in dem sich - je Sorte - unterschiedliche Flüssigkeiten (laut Antragsangaben u.A. Propylenglykol, Ethanol und Aromen) befinden. Die Flüssigkonzentrate (Aromazubereitung) sind dazu bestimmt, vom Endverbraucher als Selbstmischkomponente zur Herstellung eines gebrauchsfertigen Liquids für E-Zigaretten verwendet zu werden. Zu der in den Fläschchen bereits enthaltenen Aromazubereitungen sollen durch den Endverbraucher Liquidbasen und ggf. Nikotin hinzugefügt werden. Das Erzeugnis ist nicht dazu bestimmt unvermischt als Liquid zur Verdampfung in elektronischen Zigaretten verwendet zu werden.
Die Ware ist in Fläschchen mit bedrucktem Etikett für den Einzelverkauf aufgemacht.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Erzeugnis, das Nikotinersatzstoffe enthält und zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt ist, keinen Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin und Tabakersatzstoffe enthaltend".