DEBTI17709/22-1Abgelaufen
3824.10.00.90
DE-7. Juni 2022→20. Juni 2022
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Babytrinkflasche aus klarsichtigem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Flasche ist mit einem Silikonsauger sowie Schraubring und einem Stülpdeckel ausgestattet.
Eine Einreihung in den Abschnitt XVI kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht unabdingbar für das mechanische Funktionieren einer Milchpumpe sind.
Das Erzeugnis ist nach ihrer stofflicher Beschaffenheit einzureihen.
Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tischgebrauch, andere als in den TARIC-Codes 3924 1000 11 bis 3924 1000 20 genannt" eingereiht.