DEBTI3905/26-1Aktiv
3921.90.55.90
DE-14. Juli 2026→13. Juli 2029
Angaben des Antragstellers:
Chemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern
- Flächenerzeugnis mit einer Dicke von ca. 0,22 mm bzw. 0,25mm
- aus unidirektional ausgerichteten, textilen Filamenten aus Glasfasern,
- beidseitig mit Kunststoff (Polyamid) überzogen,
- durch das Aufbringen von Kunststoff verfestigt; somit chemisch gebunden,
- Meterware mit einer Breits von 33 cm bzw. 30,5 cm
Feststellungen an zwei Warenmustern:
Abschnitte zweier Flacherzeugnisse aus parallelliegenden Glasfasern, die mit Polyamiden vollständig überzogen sind. Der Kunststoff ist auch zwischen die Filamente eingedrungen. Das Erzeugnis ist in eine Richtung biegsam in die andere Richtung bricht das Erzeugnis beim Biegen. Das Erzeugnis erhält seine Form und die Stabilität durch den Kunststoffanteil, daher ist der Anteil an Kunststoffen für die Ware charakterverleihend.
Befund:
Andere Folien aus Kunststoffen, andere, aus Kondensationspolymerisationserzeugnissen, andere