DEBTI26266/20-1Abgelaufen
3924.10.00.11
DE-27. Aug. 2020→26. Aug. 2023
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sogenannten Brotkasten (Artikel-Nr.: 25117) bestehend aus:
- einem ovalen, ca. 35,4 x 20 x 13 cm großen Vorratsbehältnis aus 40 % Bambusfasern, 30 % Maispulver und 30 % Melaminharz (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39)
-- bei hoher Temperatur und hohem Druck in die vorliegende, harte Form verpresst,
-- in Bezug auf die Formgebung, Stabilität, das Gesamterscheinungsbild, die Haptik sowie die für die Verwendung des Erzeugnisses erforderliche Hygiene bei der Aufbewahrung von Lebensmitteln bestimmt der Kunststoff gegenüber den mengenmäßig überwiegenden pflanzlichen Füllstoffen den Charakter des Behältnisses und
- einem Deckel aus Bambus,
-- mit den Abmessungen von etwa 35,5 cm x 20 cm x 1 cm,
-- mit glatter Schauseite,
-- auf der Unterseite durch eine umlaufende Rille passgenau für den Behälter gearbeitet.
Der Charakter der gesamten Ware wird im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Aufbewahrung von Brot) durch das Vorratsbehältnis ist Kunststoff bestimmt.
Der mit einer Pappbanderole aufgemachte Brotkasten wird als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Küchenartikel aus Melamin, mit Herkunft China bzw. Hongkong" eingereiht.