DE15479/15-1Abgelaufen
3926.30.00.00
DE-10. Aug. 2015→31. Dez. 2015
Es handelt sich um ein Dämpfersystem aus einem rechteckigen Gehäuse aus Stahl mit zwei eingearbeiteten Spiralfedern aus unedlem Metall sowie integrierten Funktionsbauteilen (Halter, Gleitschiene, Mitnehmer, Verbinder) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Angaben der Antragstellerin). Die an den Enden mit Montagebohrungen versehene Ware (L: 371 mm, B: 12,7 mm, H: 27,3 mm) soll dauerhaft an Schiebetüren, Trennwandsystemen oder an Schubladen befestigt werden, um deren Bewegungen beim Öffnen bzw. Schließen zu dämpfen.
Im Hinblick auf den Wert und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Kunststoffe als charakterverleihend anzusehen.
Das Dämpfersystem ist zur bleibenden Befestigung an Türen oder anderen Gebäudeteilen bzw. Möbeln bestimmt. Die Einreihung erfolgt daher in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen.
Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, Beschläge für Möbel" eingereiht.