DEBTI47499/22-1Abgelaufen
3926.90.97.23
DE-23. Jan. 2023→22. Jan. 2026
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine sogenannte Abdeckkappe aus formgepresstem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die spezifisch geformte Ware (ca. 27,5 x 18 x 10,5 cm) ist mit einer länglichen Aussparung und auf der Innenseite mit mehreren Rastnasen und Führungsstegen versehen. Sie wird als Verkleidung an Außenrückspiegeln für Personenkraftwagen montiert und dient dem Schutz des Spiegels.
Eine Einreihung als Karosserie-/ Kraftfahrzeugteil die Position 8708 scheidet aus, da sich die Gehäuseschale als Teil eines nach stofflicher Beschaffenheit einzureihenden Rückspiegels der Position 7009 darstellt.
Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 20 erfasst, Kunststoffabdeckungen mit Halterungen für Außenrückspiegel von Kraftfahrzeugen" eingereiht.