DEBTI39132/20-1Abgelaufen
4302.19.80.00
DE-15. Jan. 2021→14. Jan. 2024
Zugerichtetes Pelzfell, sog. echtes Schaffell, Foto siehe Anlage,
- ganzes Fell vom Schaf,
- mit dem Haarkleid gegerbt und u. a. durch Färben zugerichtet,
- weder von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern noch
von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern,
- mit den Abmessungen von bis zu ca. 90 cm x 56 cm.
"Gegerbtes und zugerichtetes Pelzfell, kein Pelzfell der Position 4303, ganzes Pelzfell,
nicht zusammengesetzt, von Schafen, nicht von Astrachan-, Karakul-, Persianer-,
Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, nicht von indischen, chinesischen, mongolischen
oder tibetanischen Lämmern"