DEBTI19840/17-1Abgelaufen
4303.10.90.00
DE-2. Okt. 2017→1. Okt. 2020
Bekleidungszubehör aus Pelzfellen, sog. Rohware/vorgefertigter Strap für Gürtel, Foto siehe Anlage,
- in Form eines Gürtels ohne Gürtelschnalle (unfertige Ware im Sinne der AV 2 a), die die wesentlichen
Beschaffenheitsmerkmale eines vollständigen Gürtels aufweist und wie dieser einzureihen ist),
- bestehend aus:
- - einem ca. 121 cm langen und ca. 3 cm breiten Streifen:
- - - an einem Ende lediglich gerade abgeschnitten und am anderen Ende spitz zulaufend,
- - - dreilagig gearbeitet; laut Untersuchungsergebnis:
- - - - mit einer ca. 1,5 mm dicken Außenlage aus Fell (laut Antrag Pferdefell),
- - - - mit einer ca. 1,1 mm dicken Zwischenlage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern,
- - - - mit einer ca. 2,2 mm dicken Innenlage aus mit Kunststoff zugerichtetem Leder,
- - einer ca. 1 cm breiten Lederschlaufe:
- - - an den Enden durch eine Klammer aus unedlem Metall verbunden,
- - - zur Durchführung des Gürtelendes,
- - einem Zuschnitt mit abgerundeten Enden (Kapplochteil):
- - - mit einer Länge von ca. 10 cm und einer Breite von ca. 3 cm,
- - - mit zwei gestanzten Löchern und einem gestanzten Schlitz,
- - - zur Befestigung der Gürtelschnalle,
- ohne Hinweise auf Handarbeit,
- die Außenlage des Streifens aus Pelzfellen geht über den Umfang eines einfachen Besatzes hinaus,
somit gehört der fertige Gürtel zu Position 4303.
"Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Pelzfellen von Pferden"