DEBTI10461/22-1Abgelaufen
4601.21.90.00
DE-29. Juli 2022→28. Juli 2025
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei den sog. „Tischsets, Art. 78006420 und 78007420“ um rechteckige, aus dünnen Bambusstäbchen (pflanzlicher Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) hergestellte Matten in den Abmessungen 46 x 33 cm.
Die schwarzen oder naturfarbenen Bambusstäbchen sind parallel nebeneinander gelegt und durch Haltefäden aus Spinnstoffgarn in Flächenform verbunden.
Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung verleiht der pflanzliche Flechtstoff den Waren den wesentlichen Charakter.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen“