DEBTI45271/19-1Abgelaufen
4602.12.00.90
DE-30. Sept. 2019→29. Sept. 2022
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem als "Dekorationswindlicht aus Rattan, Artnr. 215810" bezeichneten Erzeugnis um eine zusammengesetzte Ware in Form einer flach gearbeiteten, sternförmigen Halterung (Durchmesser ca. 27,5 cm), in die ein einfaches, klarsichtiges, becherförmiges Glasgefäß (Ø ca. 7,3 cm; Höhe ca. 8,5 cm) mittig eingeklebt ist. Der in Form eines fünfzackigen Sternes gearbeitete Halter besteht aus einem formgebenden Metalldrahtgestell, welches nahezu blickdicht mit Rattanstreifen (Flechtstoff i. S.d. Anmerkung 1 zu Kapitel 46) in Flechttechnik umwunden/umflochten ist. Mittig ist ein gebundener Kranz aus dünnen, biegsamen, mit Draht umwickelten Zweigen/ Reisig aufgeklebt. Der Halter ist auf der Schauseite zusätzlich mit natürlichen Tannenzapfen, Kunststoffsternen, weißen Spinnstoffpompoms und silbergrauen Kunststoffkugeln verziert.
Derartige Waren werden üblicherweise in der Winterzeit zur Dekoration verwendet.
Im Hinblick auf den Umfang und sowie die Bedeutung für die Verwendung (Zierwirkung) bestimmen die Rattanstreifen den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware.
Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit liegen nicht vor.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Flechtstoffware, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt, aus Rattan, nicht handgearbeitet".