DEBTI14724/23-1Abgelaufen
4602.90.00.00
DE-8. Juni 2023→7. Juni 2026
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine sog. Mülltonnenbox Rattan-braun.
Das etwa 115 x 80 x 65 cm (HxTxB) Erzeugnis besteht aus drei Seitenwänden, einer nach vorn zu öffnenden Tür und einem aufklappbaren Deckel/Dach.
Die Wände, die Tür und der Deckel bestehen jeweils aus einem Gestell aus Stahl, welches mit einem Geflecht aus sog Polyrattan (etwa 7-7,5 mm breite, 0,8-1 mm dicke Streifen aus Kunststoff = Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) bespannt/umflochten ist.
Der Charakter der mit Montagematerial für den Einzelverkauf aufgemachten Ware wird im Hinblick auf die Verwendung (Sichtschutz) und den Umfang durch die Flechtstoffe bestimmt.
Eine Einreihung als "Möbel" in die Position 9403 kommt nicht in Betracht, da die Ware keinen Boden aufweist und nur als Sichtschutz dient.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine Ware, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt, nicht aus pflanzlichen Stoffen".