DEBTI37889/18-1Abgelaufen
4802.62.00.00
DE-1. Okt. 2018→30. Sept. 2021
Es handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Kunststofffolie eingeschweißt sind:
1. 800 lose Zuschnitte (Format etwa 8,5 x 8,5 cm) aus Papier aus Halbstoff, der vollständig in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde. Das Papier hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 80 g. Die in vier Farben (blau, gelb, grün und pink) vorliegenden Papierzuschnitte sind in die unter 2. beschriebene Ware eingelegt und sollen als Notizzettel verwendet werden. Ein Papierzuschnitt ist als Deckblatt gestaltet.
2. Ein quadratisches, oben offenes Aufbewahrungsbehältnis aus Kunststoff (Abmessungen etwa 8,9 x 9,1 x 8,5 cm), das an einer Seite zusätzlich mit einer Aussparung zur Entnahme der unter 1. beschriebenen Notizzettel ausgestattet ist.
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in quadratischen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, andere als die der Unterpositionen 4802 10 bis 4802 54, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zum TARIC-Code 4802 62 00 00, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Wert durch die unter 1. beschriebenen Notizzettel aus Papier bestimmt wird.