DE16916/16-1Abgelaufen
4818.10.10.00
DE-19. Sept. 2016→18. Sept. 2019
Bei den vorgelegten, als "Toilettenpapier" bezeichneten Waren handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um dreilagige Toilettenpapiere aus Halbstoff aus Bambus, in Rollen (auf einer Papphülse) mit einer Breite von etwa 10,5 cm, das sich anhand von Querperforationen in 300 Blätter (Format etwa 10,5 x 10,0 cm) abreißen lässt. Die drei Lagen haben jeweils ein Quadratmetergewicht von weniger als 25 g und sind durch Prägen miteinander verbunden. Nach den Angaben der Antragstellerin sind vier oder zehn Rollen gemeinsam verpackt.
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Waren gehören als "Toilettenpapier, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger" zum TARIC-Code 4818 10 10 00.