DE346/11-1Abgelaufen
5516.92.00.00
DE-10. März 2011→9. März 2017
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage,
- als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von etwa 147 cm,
- laut Untersuchungsergebnis:
-- aus Chenillegarnen aus Viskose-Spinnfasern, Garnen aus Polyester-Spinnfasern, Garnen aus
Polyester-Filamenten und Garnen aus Viskose-Spinnfasern mit einer Beimischung von Leinen
und Baumwolle (Effektzwirn); mit einem Gesamtanteil an
--- Viskose-Spinnfasern (künstliche Spinnfasern) von 52,2 GHT,
--- Polyester-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) von 17,4 GHT,
--- Polyester-Filamenten (synthetische Filamente) von 10,4 GHT,
--- Baumwolle von etwa 10 GHT,
--- Leinen von etwa 10 GHT,
-- gefärbt,
-- teilweise aus Chenillegarnen, jedoch keine samtartige Oberfläche bildend (somit kein Chenillegewebe).
"Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, anderes als in den Unterpositionen 5516 11 bis 5516 44 genannte, gefärbt"