DEBTI21133/25-1Aktiv
5702.49.00.90
DE-23. Juni 2025→22. Juni 2028
Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage,
- mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt,
- rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 80 cm,
- aus einfarbigen Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe, somit keine Ware der
Position 5705,
- aus laut Antrag 100 % Baumwolle,
- an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. somit konfektioniert),
- mit einer Aufhängeschlaufe versehen,
- kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich,
- auf der Rückseite rutschhemmend ausgerüstet,
- erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag.
"Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein
Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbelag aus
Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"