DEBTI13320/21-1Abgelaufen
5704.90.00.90
DE-24. Sept. 2021→23. Sept. 2024
Fußbodenbeläge, sog. Mattenwagen, Foto siehe Anlage,
- Warenzusammenstellung, bestehend aus 30 Fußbodenbelägen (sog. Sitzmatten) und einem Rollwagen,
- gemeinsam in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines
speziellen Bedarfs zusammengestellt,
- Fußbodenbeläge, jeweils:
-- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von laut Antrag ca.
48 cm x 35 cm x 0,7 cm,
-- mit einer Griffaussparung versehen,
-- laut Untersuchungsergebnis:
--- aus Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen),
--- weder gewebt noch getuftet,
--- nicht beflockt,
--- keine Fliese,
--- ohne Hinweise auf Handarbeit,
--- mit einer Rückenbeschichtung versehen,
-- kennzeichnet sich aufgrund seiner Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag,
- Rollwagen:
-- noch nicht zusammengesetzt eingehend,
-- in den Abmessungen von laut Antrag ca. 29 cm x 54 cm x 39 cm,
-- aus Holz
-- mit vier Rollen ausgestattet,
-- dient der geordneten Aufnahme und Lagerung der Sitzmatten,
- im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die
Fußbodenbeläge gegenüber dem Rollwagen den Charakter der Ware, u. a. somit keine Ware der
Position 9403.
"Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliesen, nicht
handgearbeitet"