DEBTI38886/22-1Abgelaufen
5705.00.80.99
DE-11. Nov. 2022→10. Nov. 2025
Fußbodenbelag, sog. Fußabstreifer, Foto siehe Anlage,
- rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 40 cm x 60 cm,
- aus Bündeln aus laut Antrag Kokosfasern, die unmittelbar in einen Teppichgrund aus Kunststoff (laut
Antrag Vinyl) eingebettet sind (durch Beflocken hergestellt, damit keine Ware der Position 5702),
- nicht gewebt oder getuftet,
- ohne Hinweise auf Handarbeit,
- bei der Verwendung der Ware als Fußabtreter bilden die Kokosfasern die Schauseite,
- durch Zusammenfügen konfektioniert,
- erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag.
"Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen, konfektioniert,
aus Kokosfasern, nicht handgearbeitet"