DEBTI28280/19-1Abgelaufen
5802.30.00.00
DE-15. Juli 2019→14. Juli 2022
Getuftetes Spinnstofferzeugnis, sog. Geoverbundstoff, Foto siehe Anlage,
- als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 5 m und einer Länge von 50 m,
- laut Untersuchungsergebnis:
-- aus einem Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von weniger als 1 mm (laut
Antrag Polypropylen),
-- aus einem weiteren Gewebe aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag PET),
-- mit bündelweise durch beide Gewebe eingetufteten Garnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag
Polypropylen), u. a. damit keine Ware der Unterposition 5407 10,
- weist nicht die erforderliche Widerstandsfähigkeit (u. a. aufgrund der fehlenden Fixierung der eingetufteten
Spinnstoffgarne) auf, somit keine Ware der Position 5703.
"Getuftetes Spinnstofferzeugnis, anderes als in der Position 5703 genannte"