DEBTI20367/23-1Abgelaufen
5808.10.00.00
DE-26. Juni 2023→25. Juni 2026
Nähzopf, Nähnadel und Nadeleinfädler, Foto siehe Anlage,
- laut Antrag:
-- gemeinsam in einer Klarsichtverpackung mit Pappeinleger,
-- Nähzopf:
--- als Meterware mit einer Länge von ca. 50 cm und einer Breite von ca. 6 cm,
--- aus einem Flachgeflecht aus Garnen aus synthetischen Spinnfasern (Polyester),
-- Nähnadel aus unedlem Metall,
-- Nadeleinfädler aus laut Antrag Aluminium,
- stellt sich als Warenzusammenstellung, für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines
speziellen Bedarfs zusammengestellt, dar,
- das Geflecht bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die
Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung.
"Geflecht als Meterware"