DEBTI16008/24-1Aktiv
5907.00.00.90
DE-13. Juni 2024→12. Juni 2027
Überzogenes Gewebe, sog. Bastelzuschnitte, Art. 752208, Foto siehe Anlage,
- Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei mit metallisierter Farbe überzogenen Geweben, zwei
mit Spinnstoff verstärkten Zellkunststofflagen und einem Vliesstoff,
- gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines
speziellen Bedarfs zusammengestellt,
- jeweils rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 15 cm x 21 cm, u. a. somit
keine Ware der Position 6307,
- mit metallisierter Farbe überzogene Gewebe:
-- aus jeweils einem weißen Gewebe aus Spinnstoffen,
-- auf der Schauseite auf der ganzen Oberfläche mit Kleber bestrichen und flächendeckend mit
metallisierter Farbe überzogen; das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar,
- mit Spinnstoff verstärkte Zellkunststofflagen:
-- aus jeweils einem weißen Gewirke, das auf der Außenseite (Schauseite) mit bloßem Auge
wahrnehmbar mit geprägtem Zellkunststoff überzogen ist; das Gewirke ist dicht und augenscheinlich
dünner als die Lage aus Zellkunststoff und dient damit nur der Verstärkung,
- mit Kunststoff überzogener Vliesstoff:
-- aus synthetischen Filamenten,
-- punktuell thermisch verfestigt,
-- einseitig auf der ganzen Oberfläche mit klarsichtigem Kleber bestrichen und mit metallisierten
Kunststoff-Partikeln versehen,
- im Hinblick auf die Verwendung sind die mit metallisierter Farbe überzogenen Gewebe, die mit
Spinnstoff verstärkten Zellkunststofflagen und der Vliesstoff gleichbedeutend, im Hinblick auf den
Umfang (Menge) sind die mit metallisierter Farbe überzogenen Gewebe und die mit Spinnstoff
verstärkten Zellkunststofflagen gleichbedeutend, jedoch bestimmen sie jeweils gegenüber dem
Vliesstoff den Charakter der Warenzusammenstellung; somit verleihen insgesamt weder die mit
metallisierter Farbe überzogenen Gewebe noch die mit Spinnstoff verstärkten Zellkunststofflagen
der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, sie ist daher der von den gleichermaßen
in Betracht kommenden Positionen (3921 und 5907) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen.
"Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne in Klebstoff
eingebettete Kügelchen"