DEBTI22878/17-1Abgelaufen
6005.38.00.00
DE-22. Dez. 2017→21. Dez. 2020
Textillaminat, Foto siehe Anlage,
- als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 130 cm,
- laut Untersuchungsergebnis:
-- aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen:
--- mit einer Oberlage (Schauseite):
---- aus einem buntgewirkten Kettengewirke (sog. Raschelspitze),
----- mit maschenbildenden Garnen aus synthetischen Chemiefasern (Polyamid),
----- mit dünnen, glänzenden Garnen aus synthetischen Chemiefasern (Polyamid),
----- mit dicken, glänzenden Garnen (Gimpe) aus künstlichen Chemiefasern (Viskose),
---- mit einem Gesamtanteil an:
----- synthetischen Chemiefasern von ca. 70 GHT,
----- künstlichen Chemiefasern von ca. 30 GHT,
---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend,
---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke,
---- stellt sich nicht als Gewirke im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 60 dar,
--- mit einer Zwischenlage:
---- aus einer Applikationsstickerei mit einem Stickgrund aus Gewirken aus synthetischen Chemiefasern,
---- mit aufgestickten Pailletten (Applikationen),
--- mit einer Unterlage:
---- aus einem einfarbigen Gewebe in Leinwandbindung,
- im Hinblick auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Kettengewirke der Ware ihren wesentlichen
Charakter.
"Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, anderes
als in der Unterposition 6005 35 genannte, aus verschiedenfarbigen Garnen"