DEBTI4958/21-1Abgelaufen
6006.10.00.00
DE-25. März 2021→24. März 2024
Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage,
- als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 115 cm,
- laut Untersuchungsergebnis:
-- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen
Lagen:
--- mit einer Oberlage (Schauseite):
---- aus einem buntgewirkten und gerauten Kuliergewirke aus Wolle, Baumwolle, synthetischen
Spinnfasern (Polyacryl) und metallisierten Garnen (Polyester und Polyamid); die Antragsangaben von
44 GHT Wolle, 23 GHT Baumwolle und 23 GHT synthetische Spinnfasern können als zutreffend
angesehen werden,
---- der Anteil an metallisierten Garnen beträgt 10 GHT,
---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche,
---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend,
--- mit einer Unterlage:
---- aus einem Gewebe,
- das die Schauseite bildende Kuliergewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die
Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Material zur Schuhherstellung ihren wesentlichen
Charakter.
"Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus Wolle"