DE4484/16-1Abgelaufen
6211.49.00.00
DE-17. März 2016→16. März 2022
Kleidung, sog. Tabard, Art. 143108, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage,
- zusammengesetzte Ware bestehend aus einem überwurfartigen Kleidungsstück und einem Gürtel,
- überwurfartiges Kleidungsstück:
-- aus ca. 2,6 mm dicken, einfarbigen Plüschgeweben aus laut Antrag 55 % Mohair (feine Tierhaare) und
45 % Schurwolle,
-- mit einem oberhalb der Taille endenden, zweigeteilten Rückenteil (Rückenlänge: ca. 36 cm in getragenem
Zustand) und mit unterschiedlich langen, bis etwa zum Knie bzw. über das Knie reichenden Vorderteilen,
-- seitlich offen,
-- mit Brustabnähern, somit erkennbar Frauenkleidung,
-- im Rückenteil am unteren Rand jeweils in Form eines Tunnels doppelt gearbeitet,
- Gürtel:
-- ist durch den Tunnel im Rückenteil des Überwurfs gezogen, wird um den Körper geführt und auf der Vorderseite
geschlossen, um die Vorderteile zu fixieren,
-- aus augenscheinlich Leder; mit einer Länge von ca. 90 cm und einer Breite von ca. 5 cm,
-- an einem Ende mit einer Metallschnalle ausgestattet,
- erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Kleidung, somit kein Bekleidungszubehör der Position 6214,
- im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und den Umfang bestimmt das überwurfartige Kleidungsstück den
Charakter der zusammengesetzten Ware.
"Kleidung, andere als in den Position 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen 6211 11 bis 6211 20 genannte,
aus Geweben, für Frauen, aus feinen Tierhaaren und Wolle"