DEBTI28227/21-1Abgelaufen
6217.90.00.00
DE-12. Aug. 2021→11. Aug. 2024
Teil von Kleidung, sog. Quick-Gesäß-Hosentasche, Foto siehe Anlage,
- mit einem bedruckten Pappaufhänger in einem Polybeutel verpackt,
- annähernd trapezförmig, in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 17,5 cm bzw. 20,5 cm x 13,5 cm,
- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester
(synthetische Chemiefasern),
- an der größeren Längsseite offen und am Rand mit einem angenähten, ca. 3,5 cm breiten Zuschnitt
aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen versehen, die zum Aufbügeln auf der Innenseite
Klebepunkte aufweisen,
- an den übrigen Rändern mit Überwendlichnähten zu einer Tasche zusammengenäht (u. a.
somit konfektioniert),
- ersetzt laut Antrag in einer Hose eine beschädigte Gesäßtasche,
- stellt sich aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als erkennbares Teil von Kleidung dar.
"Teil von Kleidung, aus Spinnstoffen, anderes als solche der Position 6212"