DEBTI22576/25-1Aktiv
6302.93.90.00
DE-1. Sept. 2025→31. Aug. 2028
Wäsche zur Körperpflege, Foto siehe Anlage,
- Warenzusammenstellung bestehend aus einem Massagegurt und einem Massagehandschuh,
zur Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs zusammengestellt und gemeinsam in einer Auf-
machung für den Einzelverkauf (bedruckter Pappaufhänger mit Banderole) verpackt,
- Massagegurt:
-- von rechteckiger Form, in den Abmessungen (L x B, ohne Griffschlaufen) von ca. 69 cm x 7,5 cm,
-- aus einem dreilagigen Textillaminat der Position 6001 mit zwei Außenlagen aus einfarbigen
Schlingengewirken mit einem Grund und einem Flor aus laut Antrag Polyester (synthetische
Chemiefasern) sowie einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff,
-- auf einer Seite etwa in der Mitte mit einem an den Längsseiten angenähten ca. 27 cm langen
und 7,5 cm breiten Schlingengestricke aus laut Antrag 100 % Sisal (pflanzlicher Spinnstoff)
versehen,
-- mit Ausnahme der Gurtschmalseiten mit schmalen Bändern aus Geweben eingefasst; an den
durch Umschlagen und Festnähen gesäumten Gurtschmalseiten mit eingenähten Halteschlaufen
aus Rundgeflechten der Position 5808 versehen; jeweils aus laut Antrag Baumwolle bestehend,
- insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Schlingengewirke aus Chemiefasern
den Charakter der Ware,
- Massagehandschuh:
-- in der Art eines Waschhandschuhs ohne Daumen gearbeitet, an einer Schmalseite abgerundet
(konvex) gearbeitet, in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 20 cm x 15 cm,
-- auf einer Seite aus einem dreilagigen Textillaminat mit einer Außenlage aus den o. g. Schlingen-
gewirken, einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Innenlage aus einfarbigen Ketten-
gewirken; auf der anderen Seite aus einem dreilagigen Textillaminat mit einer Außenlage aus
den o. g. Schlingengestricken sowie einer wie vorstehend beschriebenen Zwischen- und Innen-
lage; die jeweiligen Außenlagen bestimmen insbesondere aufgrund der besonderen Struktur
ihrer Oberflächen den wesentlichen Charakter der Textillaminate,
-- an den Rändern mit schmalen Bändern aus Geweben aus laut Antrag Baumwolle eingefasst,
die auf einer Seite am Rand eine Aufhängeschlaufe ausbilden,
-- im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung sind sowohl die Schlingengewirke aus Chemie-
fasern als auch die Schlingengestricke aus Sisal gleichermaßen von Bedeutung, somit kann
keinem der beiden Stoffe eine charakterverleihende Eigenschaft im Sinne der AV 3 b) zuerkannt
werden; der Massagehandhandschuh ist daher der von den gleichermaßen in Betracht
kommenden Unterpositionen (HS; 6302 93 bzw. 6302 99) in der Nomenklatur zuletzt genannten
zuzuweisen,
- u. a. durch Zusammennähen konfektioniert,
- werden üblicherweise gewaschen,
- weder der Massagegurt noch der Massagehandschuh erfüllen die Bedingungen zur Einreihung in
die Position 9019,
- insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Massagegurt den wesentlichen
Charakter der Warenzusammenstellung.
"Wäsche zur Körperpflege (Massagegurt), aus Spinnstoffen, aus Chemiefasern, nicht aus
Vliesstoffen"