DEBTI16313/25-1Aktiv
6304.93.00.10
DE-25. Aug. 2025→24. Aug. 2028
Akustikelemente zur Schallabsorption, Foto siehe Anlage,
- laut Antrag in unterschiedlichen Farben, Abmessungen und Stärken,
- in verschiedenen Formen zugeschnitten [nahezu quadratisch oder rechteckig (jeweils mit
abgerundeten Ecken), dreieckig, trapezförmig, sechseckig oder rhombisch]; veranschaulicht
durch ein ca. 18,7 mm dickes, rhombisches Muster (max. ca. 35 cm x 20 cm) und ein ca. 12,6 mm
dickes, nahezu rechteckiges Muster mit abgerundeten Ecken (max. ca. 28 cm x 18 cm),
- aus Vliesstoffen der Position 5603 aus synthetischen Chemiefasern (somit keine Ware des
Kapitels 39),
- in anderer als (nur) quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten, somit konfektioniert,
- dienen im Wesentlichen dazu, den Schall zu reduzieren und somit die Sprachverständlichkeit in
Räumen zu verstärken,
- erfüllen nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Positionen 9403 oder 9404,
- kennzeichnen sich aufgrund der eindeutig raumbezogenen Funktion als Waren zur Innenaus-
stattung.
"Andere Waren zur Innenausstattung (Akustikelemente zur Schallabsorption), aus Spinnstoffen,
keine Ware der Position 9404, aus Vliesstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"